Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Herzlich Willkommen in Killwangen!

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Zuzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass zuvor bei der früheren Wohngemeinde die Abmeldung erfolgen muss. Ihre Anmeldung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erledigen oder schnell und einfach mit eUmzug melden. Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:


Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte/Pass
  • Heimatschein (resp. Heimatausweis bei Nebenwohnsitz)
  • Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Krankenkassennachweis
  • 1Kaufvertrag / Mietvertrag (Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers)


Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA

  • Personalausweis/Pass
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein/Abstammungsurkunde mit Namen der Eltern (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Familienausweis/Eheschein (bei Verheirateten) (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (bei Geschiedenen) (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Arbeitsvertrag (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Krankenkassennachweis
  • 1Kaufvertrag / Mietvertrag (Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers)


Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten und Kroatien

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein/Abstammungsurkunde mit Namen der Eltern (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Familienausweis/Eheschein (bei Verheirateten) (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (bei Geschiedenen) (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Anerkennung/Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
  • Zusicherung/Einreiseerlaubnis des Amts für Migration und Integration (bei Zuzug aus dem Ausland)
  • Krankenkassennachweis
  • 1Kaufvertrag / Mietvertrag (Bei Untermietverhältnissen: schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung/des Eigentümers)

1Der Kaufvertrag / Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.