Gemeindezusammenschluss Killwangen - Spreitenbach / Umfrage statt Konsultativabstimmung
In der Limmatwelle vom 12. September 2024 wurde über die erneute Lancierung eines...
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Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).
Schriftliche Auskünfte an private Dritte
Adressanfragen von privaten Dritten sind schriftlich an die Einwohnerdienste Killwangen zu richten. Der Grund der Anfrage ist mit einem Interessennachweis zu belegen. Die Gebühren für eine Adressauskunft betragen CHF 20.
Telefonische Auskünfte an Amtsstellen
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.