Kehricht

Sammlung:
Grundsätzlich jeden Freitag (bereit stellen ab 07.00 Uhr). Verschiebedaten entnehmen Sie bitte dem Entsorgungskalender.

Gebührenmarken:
Die Gebührenmarken sind im Online-Schalter, bei der Abteilung Finanzen oder auf der Poststelle in Spreitenbach erhältlich.
Bogen à 10 Gebührenmarken für CHF 22.00


•    Abfälle aus dem Haushalt, die nicht kompostierbar sind, für die keine Separatsammlung existiert und die nicht zu den Sonderabfällen zählen.
•    In Kehrichtsäcken mit den offiziellen Kehrichtmarken der Gemeinde Killwangen (evtl. in Graugutcontainer).
•    In Containern mit Containermarke.
•    Die Kehrichtabfuhr erfolgt durch die Firma Obrist Transport + Recycling AG, Neuenhof (Tel. 056 416 03 00).
 

Grüngut

Sammlungen:
von April bis November, wöchentlich,
jeweils dienstags (bereit stellen ab 07.00 Uhr)

von Dezember bis März, 14-täglich:
02., 16. und 30. Januar 2024
13. und 27. Februar 2024
12. und 26. März 2024
03., 17. und 31. Dezember 2024


  • Rüstabfälle, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz inkl. Filterpapier
  • Haare, Kleintiermist, Holzasche, Gartenabfälle.
  • Schnittblumen, Äste und Stauden bis 15 cm Durchmesser.
  • Weihnachtsbäume bis Ende Januar gratis
  • Keine Plastikverpackungen!
  • Keine Compo-Bag!
  • Keine Kaffeekapseln aus Aluminium und/oder Plastik!
     

Altpapier

Sammlungen:
20. Januar 2024
04. Mai 2024
10. August 2024
26. Oktober 2024


•    In handlich verpackten Bündeln zusammengeschnürt, nicht in Papiertaschen.
•    Karton zerlegt separat gebündelt.

Bitte keine all zu schweren Bündel machen.
 

Tierkadaver

In der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) wird, gestützt auf das Tierseuchengesetz, die Entsorgung von Kadavern und tierischen Abfällen geregelt. Zusammenfassend gelten folgende Vorschriften:

Einzelne, kleine Haustiere bis zu einem Gewicht von 10 kg dürfen auf Privatgrund vergraben werden. Tote Tiere ab 50kg bis 200kg können über die Regionale Kadaversammelstelle Baden-Dättwil der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Ist eine würdevolle Verabschiedung und Trauerbegleitung gewünscht, bieten nachfolgend aufgeführte Institutionen Unterstützung an:

Tierkrematorium Seon AG,  5703 Seon
Tierkrematorium Schafisheim GmbH, 5503 Schafisheim

Grosstiere über 200 kg sowie mehrere Kleintiere mit insgesamt über 300 kg müssen zwingend durch die Entsorgungsfirma GZM AG in Lyss direkt ab Hof abgeholt werden. Die Zufahrt für den Lastwagen muss gewährleistet sein, tote Tiere sind ausserhalb des Stalles bereitzustellen. Metallteile (Hufeisen, Nasenringe etc.) sind vorgängig zu entfernen. Ohrmarken dagegen sollen zwecks Identifizierung bei der BSE-Kontrolle am Tier belassen werden.

Abholdienst GZM AG, Lyss
032 387 47 87 (Montag bis Freitag 07.30 - 17.00 Uhr)
032 384 33 33 (Pikettdienst für Notfälle an Wochenenden)

Für weiterführende oder ergänzende Auskünfte wird auf die Webseite des Kantons, Departement Gesundheit und Soziales, Tierkörper-Entsorgung verwiesen.

Öffnungszeiten der Sammelstellen

Werkgebäude
Brühlstrasse   2

Montag bis Samstag:
  7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 19.00 Uhr

an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Die Benützung ausserhalb dieser Öffnungszeiten ist verboten!

Glas,   Weissblech, Alu, Altöle, Altkleider

 

 

Glassammelstelle   ARA
Würenloserstrasse 3,
neben Abwasserreinigungs-Anlage

Durchgehend geöffnet

 

Glas

 

 

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Entsorgungskalender 2024.