Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie eines Vizeammans

für den Rest der Amtsperiode von 2022 bis 2025

Wahltermin: Sonntag, 5. Juli 2026

Anmeldeverfahren
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie eines Vizeammanns kann jede in Killwangen stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§30 GPR).

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Killwangen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 22. Mai 2026, 12:00 Uhr einzureichen.

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.