Der Sozialdienst hilft bei finanzieller Notlage gemäss dem geltenden Sozialhilfe- und Präventionsgesetz / Sozialhilfe- und Präventionsverordnung und Richtlinien des Kantonalen Sozialdienstes.
Nach Eingang des Unterstützungsantrages und den dazu notwendigen Unterlagen wird die Sozialhilfebedürftigkeit geprüft und zuhanden des Gemeinderates ein Antrag zur Beschlussfassung gestellt.
Während der Unterstützungszeit wird die Antragstellerin oder der Antragsteller durch Frau Tondi begleitet.  
Zudem steht der Sozialdienst allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Killwangen für unentgeltliche Beratung und als Triagestelle zu anderen Fachstellen zur Verfügung.
Das Anmeldeformular zum Bezug von materieller Sozialhilfe ist auf der Gemeindekanzlei zu beziehen und einzureichen.

Die Leiterin des Sozialdienstes, Frau Bettina Tondi, ist grundsätzlich am Dienstag in Ihrem Büro im Gemeindehaus Killwangen anwesend. Wir bitten Sie, Termine vorgängig telefonisch zu vereinbaren. Für telefonische Anfragen ist Frau Tondi ausserdem unter der Nummer 078 677 05 28 erreichbar.

Telefon056 418 10 63 (dienstags)
Natel078 677 05 28
eMailsozialdienst(at)killwangen.ch

Bettina Tondi

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Leiterin

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Anwesend: Dienstag