Der Sozialdienst hilft bei finanzieller Notlage gemäss dem geltenden Sozialhilfe- und Präventionsgesetz / Sozialhilfe- und Präventionsverordnung und Richtlinien des Kantonalen Sozialdienstes.
Nach Eingang des Unterstützungsantrages und den dazu notwendigen Unterlagen wird die Sozialhilfebedürftigkeit geprüft und zuhanden des Gemeinderates ein Antrag zur Beschlussfassung gestellt.
Während der Unterstützungszeit wird die Antragstellerin oder der Antragsteller durch den Sozialdienst begleitet.  
Zudem steht der Sozialdienst allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Killwangen für unentgeltliche Beratung und als Triagestelle zu anderen Fachstellen zur Verfügung.
Das Anmeldeformular zum Bezug von materieller Sozialhilfe ist auf der Gemeindekanzlei zu beziehen und einzureichen.

Wir bitten Sie, Termine vorgängig telefonisch zu vereinbaren. 

Telefon056 418 10 63
eMailsozialdienst(at)killwangen.ch