Sie haben neu einen Hund aus der Schweiz übernommen?
Meldung an AMICUS
Ein Halterwechsel in AMICUS besteht immer aus zwei Meldungen: aus einer „Weitergabe“ durch den bisherigen Halter und einer „Übernahme“ durch den neuen Halter. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte direkt die Hundedatenbank AMICUS.

Meldung an die Einwohnerdienste
Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:

 

Sie haben neu einen Hund aus dem Ausland übernommen?
Bei der Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland ist die Kennzeichnung (Mikrochip) von einem Tierarzt innerhalb von zehn Tagen überprüfen zu lassen. Der Tierarzt ist gleichzeitig für die Registrierung des Hundes in AMICUS verantwortlich. Ersthundehaltende haben sich vor dem Besuch beim Tierarzt durch die Einwohnerdienste in der Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen.

Sie können dafür mit den nachfolgenden Dokumenten persönlich am Schalter des Gemeindebüros Neuenhof vorsprechen oder diese per Post oder E-Mail einreichen:


Ist Ihr Hund verstorben?
Den Tod Ihres Hundes können Sie direkt in AMICUS eintragen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Hundedatenbank AMICUS. Alternativ kann das Todesdatum auch von Ihrem Tierarzt oder den Einwohnerdiensten eingetragen werden. Bitte teilen Sie den Tod aber in jedem Fall den Einwohnerdiensten mit.