Hundekontrolle

Registrierung als Ersthundehalter/in in der Schweiz

Falls Sie sich als Ersthundehalter/in in der Schweiz registrieren möchten, können Sie dies entweder über den Online-Dienst im Smart Service Portal, persönlich am Schalter, per Telefon 056 418 10 60  oder per E-Mail erledigen. 

 

Halterwechsel eines Hundes aus der Schweiz

Wenn Sie ein Hund innerhalb von der Schweiz weitergeben oder übernehmen, können Sie dies direkt über AMICUS erledigen. Eine zusätzliche Meldung an die Einwohnerdienste Killwangen ist nicht zwingend notwendig.

 

Sie haben neu einen Hund aus dem Ausland übernommen?

Bei der Einfuhr eines Hundes aus dem Ausland ist die Kennzeichnung (Mikrochip) von einem Tierarzt innerhalb von zehn Tagen überprüfen zu lassen. Der Tierarzt ist gleichzeitig für die Registrierung des Hundes in AMICUS verantwortlich. Ersthundehaltende haben sich vor dem Besuch beim Tierarzt durch die Einwohnerdienste in der Hundedatenbank AMICUS registrieren zu lassen. Für die Registration als Ersthundehalter/in können Sie entweder den Online-Dienst im Smart Service Portal nutzen, oder sich persönlich, per Telefon 056 418 10 60 oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten melden.

 

Ist Ihr Hund verstorben?

Den Tod Ihres Hundes können Sie direkt in AMICUS eintragen. Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Hundedatenbank AMICUS. Alternativ kann das Todesdatum auch von Ihrem Tierarzt oder den Einwohnerdiensten (Telefon 056 418 10 60 oder E-Mail) eingetragen werden.
 

Links

Hundegesetz (HuG)

Hundeverordnung (HuV)

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Infos zur Halteberechtigung)

Informationen für Hundehalter

Schweizerische Tiermeldezentrale stmz

Hundekontrolle