Infoveranstaltung Gewässerraumausscheidung

Gemäss dem revidierten Gewässerschutzgesetz (GSchG vom 1.1.2011) sind die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Der Kanton Aargau hat dem entsprechend den Gewässerraum im kantonalen Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG vom 1.5.2017) genauer definiert und die Fachkarte Gewässerraum als behördenverbindliche Grundlage erstellt. Jetzt liegt es an den Gemeinden, die Gewässerräume genau zu definieren und eigentümerverbindlich im Bauzonen- und Kulturlandplan festzuhalten. In Killwangen werden die Gewässerräume mit einer Teiländerung der Nutzungsplanung ausgeschieden, da die Nutzungsplanung ansonsten noch aktuell ist.

Der Gewässerraum besteht aus der Gerinnesohle plus einem beidseitigen Uferstreifen. Der Gewässerraum soll genügend Raum bereitstellen, damit die natürlichen Funktionen des Gewässers, der Hochwasserschutz und andere Gewässernutzungen gewährleistet werden können. Im Gewässerraum dürfen generell keine Bauten erstellt werden und er ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften.

Für die Zeitdauer bis zur definitiven Festsetzung des Gewässerraumes gelten bereits heute Übergangsbestimmungen. Diese sind insbesondere bezüglich des Bauabstandes in der Regel strenger, als mit dem definierten Gewässerraum.

Die genauen Abmessungen des Gewässerraumes hängen von der Gewässergrösse und –art ab und sind anhand der in den Gesetzen definierten Vorgaben für jeden Gewässerabschnitt zu bestimmen. Die Pläne mit den eingezeichneten Gewässerräumen und der Entwurf des Planungsberichtes sind auf der Webseite der Gemeinde Killwangen unter der Rubrik «Aktuelles» aufgeschaltet.

Gerne möchten wir allen Interessierten die Gewässerraumausscheidung genauer erläutern und die Möglichkeit geben allgemeine sowie konkrete Fragen zu stellen. Dies wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 26.10.2022 um 19:00 Uhr in der Aula in Killwangen stattfinden. Wir bitten Sie um eine kurze Anmeldung telefonisch 056 418 10 60 oder per Mail an gemeindekanzlei(at)killwangen.ch. Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.

Nach der Informationsveranstaltung sind die nächsten Verfahrensschritte die Mitwirkung und die Vorprüfung durch den Kanton.

Verschiedene Dokumente zum Download:

Teiländerung Nutzungsplanung Gewässerraum - Planungsbericht
Situation - Übersichtsplan

1.1 Situationsplan
1.2 Situationsplan
1.3 Situationsplan
1.4 Situationsplan
2.1 Situationsplan
2.2 Situationsplan
2.3 Situationsplan
2.4 Situationsplan

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