Neue Strompreise per 1. Januar 2024

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das kommende Jahr 2024 zusammen mit der Partnerin Regionalwerke AG Baden die Stromprodukte zu erneuern und diese auf erneuerbare Energien auszurichten. Die Kunden erhalten als Standard ein Produkt aus 100 % natürlicher Wasserkraft. Weitere Produkte aus Kernkraft oder Solarstrom stehen zur Wahl. Gleichzeitig entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Hoch- und Niederpreis. Sämtliche Kunden werden im Oktober 2023 detailliert informiert.

Nach den sehr hohen Marktpreisen für Energie im Jahr 2022 (kurzzeitig über 1 Fr./kWh) bewegen sich die Börsenpreise in den letzten Monaten im Bereich 15-20 Rp./kWh. Durch die strategische Beschaffung in mehreren Tranchen entsteht ein Durchschnittspreis über den Beschaffungszeitraum von drei Jahren. Preisschwankungen werden dadurch ausgeglichen und verzögert. Bekanntlich mussten die Preise für das aktuelle Jahr bereits markant angehoben werden. Dabei wurde die Preiserhöhung noch gedämpft, dank Mengen, welche schon vor der grossen Preissteigerung beschafft werden konnten. Dieser Effekt fällt leider für das nächste Jahr weg. Die Energiepreise müssen nochmals um durchschnittlich 7.4 Rp./kWh angehoben werden und betragen ab 1.1.2024 für das Standardprodukt 19.1 Rp./kWh.

Die Tarife für die Netznutzung müssen ebenfalls merklich erhöht werden. Die wesentlichen Gründe dafür sind die höheren Kosten für die Beschaffung der Energie zur Deckung der Netzverluste sowie die Preissteigerung der AEW Energie AG als vorgelagerte Netzbetreiberin.

Die von der Swissgrid als Betreiberin des nationalen Übertragungsnetzes erhobenen Preiskomponente für die Systemdienstleistungen (SDL) erhöht sich von 0.46 Rp./kWh auf 0.75 Rp./kWh.

Der Bund führt auf das nächste Jahr eine neue Preiskomponente ein, die «Stromreserve des Bundes». Sie beträgt 1.2 Rp./kWh. Damit werden die Massnahmen des Bundes zur Abwendung der Winterstromlücke finanziert.

Der vom Bundesamt für Energie jährlich festgelegte Netzzuschlag (bestehend aus der früheren kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und des Zuschlags für die Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen) sowie die Konzessionsgebühr zu Gunsten der Einwohnergemeinde bleiben unverändert.

Über alle Tarifelemente betrachtet, beträgt die Preiserhöhung rund 40 % respektive für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh insgesamt 450 Fr. pro Jahr.

Die ab 1. Januar 2024 gültigen Tarife können auf der Gemeindehomepage abgerufen werden.

Weiter können auf der Strompreis-Webseite www.strompreis.elcom.admin.ch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom – der «Preisüberwacherin» im Elektrizitätsbereich – die Strompreise der schweizerischen Stromversorgungsunternehmen angezeigt und miteinander verglichen werden.

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