Amtliche Feuerungskontrolle der Öl- und Holzfeuerungen 2024

In der Gemeinde ist bis Ende 2024 wieder die amtliche Feuerungskontrolle nach der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von Bund und Kanton fällig. 

Gemäss Regelung haben die Liegenschaftseigentümer die Möglichkeit, ihre Feuerungsanlage durch

  • den amtlichen Feuerungskontrolleur (Variante 1), Firma Knöpfel, eidg. dipl. Kaminfegermeister, Postfach, 5432 Neuenhof, oder
  • eine berechtigte Heizungs- und Brenner- oder Servicefirma (Variante 2) kontrollieren bzw. messen zu lassen.

Variante 1
Wer sich für diese Variante (amtlicher Feuerungskontrolleur) entscheidet, soll sich bei dem wird sich der Feuerungskontrolleur melden, damit ein Termin für die Kontrolle/Messung vereinbart werden kann.

Variante 2
Wer sich für diese Variante (Servicefirma) entscheidet, sollte dies bis spätestens 31. März 2024 per E-Mail an Herr Daniel Knöpfel, info(at)knoepfel-gmbh.ch, melden oder mit diesem Meldeformular mitteilen. Ansonsten wird der amtliche Feuerungskontrolleur die Kontrollmessung durchführen. Folgendes ist zu beachten:

  • Die Servicefirma/Kontrollperson muss die Zulassungsbedingungen gemäss den kantonalen Weisungen erfüllen.
  • Die Messung muss bis zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden.
  • Die Messwerte sind innert 14 Tagen mit dem zulässigen Rapport und einer gültigen Kontrollvignette durch die Servicefirma an den amtlichen Feuerungskontrolleur zu senden. Die Kosten für die Kontrollmessungen werden durch die Servicefirma direkt verrechnet.
  • Ab 1. Januar 2025 wird der amtliche Feuerungskontrolleur die kostenpflichtige Nachkontrolle (Messung) vornehmen. Zu spät eingetroffene Rapporte des Servicemonteurs (nach 31. Dezember 2024) können nicht mehr akzeptiert werden.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Daniel Knöpfel, Tel. 056 406 46 46, oder E-Mail: info(at)knoepfel-gmbh.ch

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