1. Wahlgang: 28. September 2025
Wahl von
- 5 Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindeammanns und des Vizeammanns
- 3 Mitgliedern der Finanzkommission
- 3 Mitgliedern der Geschä tsprüfungskommission
- 3 Mitgliedern der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 3 Mitgliedern des Wahlbüros
- 2 Ersatzmitgliedern des Wahlbüros
2. Wahlgang: 30. November 2025
Dieser Termin wird eingesetzt, wenn im ersten Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können.
Anmeldeverfahren
Für die Wahl in die genannten Behörden und Kommissionen kann jede in Killwangen stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR). Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann eine Person nur vorgeschlagen werden, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat/Gemeinderätin vorgeschlagen wird (§ 27a GPR).
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Killwangen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können in gedruckter Form bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht und damit eine Urnenwahl erwirkt werden kann. Werden innert dieser Nachmeldefrist keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet, findet eine stille Wahl statt. Diese Regelung gilt nicht für die Erneuerungswahl des Gemeinderates inkl. Gemeindeammann und Vizeammann. Hierfür muss in jedem Fall eine Urnenwahl durchgeführt werden.