Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024 – welche dem fakultativen Referendum unterstanden – am 6. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2024 – welche dem fakultativen Referendum unterstanden – am 6. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen.