Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

17.03.2025

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere (Brut- und Setzzeit) im Wald. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Zudem werden alle Besucherinnen und Besucher des Waldes gebeten, in dieser Zeit aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen, die Hunde auf den Wegen zu führen und den Wald tagsüber zu geniessen. Dies, weil in der Nacht und in der Dämmerung die Wildtiere besonders aktiv sind und nicht gestört werden sollen.