Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 zur Steuergesetzrevision

Am 15. Mai 2022 stimmen die Aargauer Stimmberechtigten über die Änderung des kantonalen Steuergesetzes ab. Die Steuergesetzrevision sieht vor, die natürlichen Personen wie auch die juristischen Personen mit je einer Steuermassnahme zu entlasten. Bei den natürlichen Personen soll der Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöht werden. Bei den juristischen Personen gehört der Kanton Aargau neben den Kantonen Zürich und Bern zu jenen Kantonen mit den höchsten Steuerbelastungen bei ertragsstarken Unternehmen. Diese Unternehmenssteuerbelastung soll mit dieser Steuergesetzrevision reduziert werden.

Steuerausfälle von knapp 3 % pro Jahr

Die Abstimmungsvorlage zur Steuergesetzrevision verursacht gemäss den Berechnungen des Kant. Steueramtes für die Gemeinde Killwangen einen wesentlich tieferen Steuerertrag. Die Mindereinnahmen belaufen sich auf rund CHF 110'000 pro Jahr. Der Gemeinderat rechnet nicht damit, dass diese Mindereinnahmen durch Zuwachs aus Steuererträgen von ertragsstarken Unternehmen, welche ihren Firmensitz nach Killwangen verlegen, wettgemacht werden können.

Die mutmasslichen Mindereinnahmen belaufen sich auf knapp 3 Steuerprozente, welche es entsprechend auszugleichen gilt. Als Folge werden die natürlichen Personen bzw. Steuerzahler, welche die Einkommens- und Vermögenssteuern zu entrichten haben, schlussendlich finanziell mehr belastet. Im Falle einer Zustimmung zur kantonalen Abstimmungsvorlage muss auch die Bereitschaft für eine damit verbundene allenfalls nötige Steuerfusserhöhung in Betracht gezogen werden.

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