Liberalisierung Kaminfegerwesen

Das Kaminfegerwesen im Kanton Aargau wird per 01.01.2022 liberalisiert. Es wird neu nicht mehr durch die Gemeinden entschieden, wer die Wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, sondern die Gebäudeeigentümerschaft kann ihren Kaminfeger/Kontrolleur gemäss Zulassungsliste der Aargauischen Gebäudeversicherung selbst wählen. Für die Unterhalts-& Reinigungspflicht ist die Eigentümerschaft selbst verantwortlich. Der Kanton Aargau sowie die Gebäudeversicherung halten an den Fristen der Reinigungspflicht fest.

Die Anlagen müssen weiterhin nach Vorgaben des Herstellers und den Empfehlungen in zweckmässigen Abständen gereinigt und unterhalten werden. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in. Wenn Sie im Schadenfall keinen Nachweis des Kaminfegers erbringen können, kann die AGV (Aargauische Gebäudeversicherung) Kürzungen vornehmen oder den Schadenfall sogar ablehnen.

Sollten Sie weiterhin die bis anhin von der Gemeinde Killwangen gewählte Kaminfeger Knöpfel GmbH beauftragen wollen, müssen Sie nichts unternehmen. Sie erhalten weiterhin wie gewohnt turnusgemäss einen Terminvorschlag für die fälligen Kaminfegerarbeiten und Feuerungs- und Abgaskontrollen direkt von der Kaminfeger Knöpfel GmbH.

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