Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro

Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025

Wahltermin: Sonntag, 25. September 2022

Anmeldeverfahren
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros kann jede in Killwangen stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR). 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Killwangen zu un-terzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), einzureichen. 

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter hier heruntergeladen werden.
 

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