Steuererklärungsformulare 2021 / Fristverlängerungen

In den vergangenen Tagen wurden Ihnen die Steuererklärungsformulare 2021 zugestellt. Bis zum 30. Juni 2022 müssen keine Fristverlängerungsanträge gestellt werden. Wenn Sie länger Zeit benötigen, um die Formulare einzureichen, bitten wir Sie, die Fristerstreckung online unter www.ag.ch/efristerstreckung vorzunehmen oder kontaktieren Sie die Abteilung Steuern per Mail unter steueramt(at)killwangen.ch. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen frühestens ab dem 1. Juli 2022.

Zum Ausfüllen empfehlen wir Ihnen das kostenlose Software-Programm EasyTax2021. Sie können dieses unter www.ag.ch/steuern herunterladen. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre mit EasyTax2021 ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.

Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit. Bei allfälligen Fragen steht Ihnen das Steueramt Killwangen gerne zur Verfügung.

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