Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwoh-nergemeindeversammlung vom 22. November 2023 – welche dem fakultativen Referendum unterstanden – am 3. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen.
Einwohner-Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig