Einwohner-Gemeindeversammlungsbeschlüsse sind rechtskräftig

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die Beschlüsse der Einwoh-nergemeindeversammlung vom 22. November 2023 – welche dem fakultativen Referendum unterstanden – am 3. Januar 2024 in Rechtskraft erwachsen.

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