Autoparkierung im Winter

Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter/innen aufgefordert, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren, weil dadurch die Winterdienstarbeiten erheblich erschwert werden.

Auch besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für solche Schäden vollumfänglich ab.

Der Gemeinderat und die mit den Winterdienstarbeiten Beauftragten danken der Bevölkerung für ihre Mithilfe durch gebührende Beachtung dieser Weisungen.

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