Für jeden mehr als drei Monate alten, im Kanton gehaltenen Hund hat die Halterin
oder der Halter eine Hundetaxe zu entrichten, welche von den Gemeinden jährlich
erhoben wird.
Die Hundetaxe beträgt – wie im Vorjahr – CHF 120.00 pro Hund und wird durch die
Gemeinde Killwangen Mitte Mai (Stichtag 30. April) in Rechnung gestellt.
Änderungen bei der Hundehaltung (Neuanschaffung, Übernahme oder Weitergabe
eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) können Sie jederzeit direkt in Ihrem AMICUS-
Benutzerkonto mutieren und/oder den Einwohnerdiensten Killwangen mitteilen.