Hundetaxe 2026/27

28.04.2026

Für jeden mehr als drei Monate alten, im Kanton gehaltenen Hund hat die Halterin 

oder der Halter eine Hundetaxe zu entrichten, welche von den Gemeinden jährlich 

erhoben wird. 
 

Die Hundetaxe beträgt – wie im Vorjahr – CHF 120.00 pro Hund und wird durch die 

Gemeinde Killwangen Mitte Mai (Stichtag 30. April) in Rechnung gestellt. 
 

Änderungen bei der Hundehaltung (Neuanschaffung, Übernahme oder Weitergabe 

eines Hundes, Tod eines Hundes etc.) können Sie jederzeit direkt in Ihrem AMICUS-

Benutzerkonto mutieren und/oder den Einwohnerdiensten Killwangen mitteilen.