Neuwahl Geschäftsprüfungskommission

1. Wahlgang: 25. September 2022

Wahl von

    3 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

2. Wahlgang: 27. November 2022

Dieser Termin wird eingesetzt, wenn die Kommission im ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann.

Anmeldeverfahren

Für die Wahl in die genannte Kommission kann jede in Killwangen stimmberechtigte Person vorgeschlagen werden (§ 30 des Gesetzes über die politischen Rechte, GPR).

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a GPR und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Killwangen zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr (44. Tag vor dem Wahltag), einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder unter www.killwangen.ch heruntergeladen werden.

Werden bis zum 44. Vortag nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht und damit eine Urnenwahl erwirkt werden kann. Werden innert dieser Nachmeldefrist keine weiteren Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet, findet eine stille Wahl statt.

Weiterführende Informationen sind dem GPR, der zugehörigen Verordnung und dem Unvereinbarkeitsgesetz zu entnehmen. Die Gemeindekanzlei steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Anmeldeformular 1. Wahlgang

Killwangen, im Mai 2022

Gemeinderat Killwangen

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