Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht
Gerne möchten wir alle HundehalterInnen auf die vom 1. April bis 31. Juli geltende Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) hinweisen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle HundehalterInnen sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Besten Dank für die Rücksichtnahme.

Hundetaxen
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Die Gebühr beträgt in diesem Jahr CHF 120.00. Die Hundetaxe wird im Mai 2022 in Rechnung gestellt. HundehalterInnen werden gebeten, allfällige Änderungen (d.h. Neuanschaffungen, Tod des Hundes oder Halterwechsel) den Einwohnerdiensten Killwangen zu melden (Tel. 056 418 10 60 oder gemeindekanzlei(at)killwangen.ch).

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