Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2022-2025 - Finanzkommission

Für die Finanzkommission konnte der vakante Sitz im ersten Wahlgang vom 26. September 2021 nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist für die Wahl eines Mitglieds in die Finanzkommission ein zweiter Wahlgang erforderlich, welcher am 28. November 2021 stattfindet.

Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Killwangen angemeldet wird.

Die Anmeldefrist läuft am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12.00 Uhr, ab. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§§ 31 ff des Gesetzes über die politischen Rechte). Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet.

Das Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang finden Sie hier.

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