Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie eines Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2026 - 2029

02.06.2026

Gestützt auf § 29a Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird zur Kenntnis gebracht, dass für die Ersatzwahl vom 5. Juli 2026 innert gültiger Frist folgende Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet wurden:

Gemeinderat (1 Sitz)
- keine Anmeldung

Vizeammann (1 Person für 1 Sitz)
- Hashmi Sami, 1983, von Killwangen AG, Rütenenstrasse 3, parteilos, neu

Für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl nicht möglich, d.h. es findet zwingend eine Wahl an der Urne statt. Diese Urnenwahl wird am 5. Juli 2026 durchgeführt. Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte der Gemeinde Killwangen als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten. 

Killwangen, 27. Mai 2026