
Die Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) ist innert 14 Tagen zu benachrichtigen unter Bekantgabe der neuen Wohnadresse. Die Meldung der neuen Wohnadresse unter Vorweisung des Dienstbüchleins ist ebenfalls dem Sektionschef Neuen zukommen zu lassen. [Einwohnerdienste]
Innert 14 Tagen seit Zureisedatum haben Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) unter Vorlage des Heimatscheins, des Familienbüchleins, des AHV-Ausweises sowie einer Kopie des Versicherungsausweises Ihrer Krankenkasse (Grundversicherung) anzumelden.
Ausländer haben ihren Reisepass sowie bei ausserkantonalem Zuzug ein Passfoto vorzulegen. Bei der Neueinreise müssen die Einreisebewilligung oder Arbeitsbewilligung sowie zwei Passfotos vorgelegt werden. Wochenaufenthalter haben bei der Anmeldung anstelle ihres Heimatscheins einen Heimatausweis ihrer Wohnsitzgemeinde zu deponieren. Schweizerbürger im wehrpflichtigen Alter oder Zivilschutzpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Sektionschef Neuenhof (mit Militärdienstbüchlein oder Zivilschutzdienstbüchlein) zu melden. Führer- und Fahrzeugausweise sind ebenfalls innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt, 5503 Schafisheim, ändern zu lassen. [Einwohnerdienste]
Todesfälle sind innert zwei Tagen dem Bestattungsamt der Gemeinde (Gemeindekanzlei, Tel. 056 418 10 60) zu melden.
Während den Feiertagen ist jeweils ein Pikett-Dienst sichergestellt. [Gemeindekanzlei]
Bei einem Wegzug haben Sie sich unter Vorweisung des seinerzeit bei der Anmeldung erhaltenen Niederlassungsausweises bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) abzumelden.
Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige haben sich unter Vorlage des Dienstbüchleins ebenfalls beim Sektionschef Neuenhof abzumelden. Ausländer haben bei der Abmeldung bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) ihren Ausländerausweis vorzulegen. [Einwohnerdienste]
Hauseigentümer und Zimmervermieter sind verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass ihre Mieter bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) fristgerecht an- oder abgemeldet werden. [Einwohnerdienste]
Antragsstellende haben unter Vorlage einer neuen Passfoto bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) persönlich vorzusprechen.
Die Identitätskarte (ID) wird den Antragstellenden direkt zugestellt oder kann auf Wunsch innerhalb von ca. 5 - 10 Arbeitstagen bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) abgeholt werden. [Einwohnerdienste]
Der Schweizer Pass bzw. das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) ist direkt bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Passamt Aarau) zu beantragen.
Dies kann via Internet unter www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 062 835 19 28 erfolgen. [Einwohnerdienste]
Das Zivilstandsamt Wettingen berät Sie über alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Eheschliessung bzw. Heirat. [Zivilstandsamt Wettingen]
Zu Hause erfolgte Geburten sind von den nächsten Angehörigen oder von der Hebamme persönlich innert drei Tagen dem Zivilstandsamt Wettingen zu melden.
Spitalgeburten werden dem Zivilstandsamt direkt angezeigt. [Gemeindekanzlei] |