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Neues Benützungsreglement Werkgebäudesaal
23.12.2016
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![]() Der Gemeinderat hat das Benützungsreglement des Werkgebäudes vom 15. August 2004 überarbeitet und erweitert. Ebenfalls wurde der Preis für die Miete angepasst. Das neue Reglement tritt per 1. Januar 2017 in Kraft. Das Werkgebäude steht weiterhin nur Einwohner/innen von Killwangen zur Verfügung.
Das vollständige Benützungsreglement ist hier abrufbar. |
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